Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

1.1. HEIZ-TECH Heizverteilersysteme Kerschdorfer: Frau Gertraud Kerschdorfer (in der Folge: „Unternehmerin“) tritt im geschäftlichen Verkehr unter der Bezeichnung „HEIZ-TECH Heizverteilersysteme Kerschdorfer“ auf.

1.2. AGB: Die Unternehmerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: „AGB“). Die AGB sind für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern iSd KSchG zugrunde gelegt werden, gelten sie nach Maßgabe der jeweiligen Sonderbestimmungen.

1.3. Geltung: Die Anwendung dieser AGB wird für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Unternehmerin und dem Kunden sowohl für das erste Rechtsgeschäft als auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte ausdrücklich vereinbart. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.4. Entgegenstehende AGB: AGB des Kunden sowie allfällige Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit und es wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Unternehmerin erklärt, nur aufgrund ihrer AGB kontrahieren zu wollen. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Werden ausnahmsweise die AGB des Kunden schriftlich vereinbart, so gelten diese nur soweit, als sie nicht mit den AGB der Unternehmerin kollidieren. Nicht kollidierende Bestimmungen bleiben nebeneinander bestehen.

1.5. Schriftformgebot: Mündlich vereinbarte Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages mit den Kunden oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Unternehmerin. Dies gilt auch für das Abweichen von diesem Schriftformerfordernis.

1.6. Verfügbarkeit: Die AGB stehen unter www.heiz-tech.at in der jeweils gültigen Fassung als Download zur Verfügung oder werden auf Wunsch beim Vertragsabschluss ausgehändigt.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Angebot: Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Unternehmerin. Dieses wird nur schriftlich erteilt und ist unverbindlich bis zum rechtswirksamen Vertragsabschluss. Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote an die Unternehmerin zum Vertragsabschluss. Bestellungen des Kunden sind für den Kunden ab Zugang bei der Unternehmerin verbindlich.

2.2. Annahme: Sofern der Vertrag nicht durch beiderseitiges Unterfertigen einer Urkunde zustande kommt, nimmt die Unternehmerin Angebote oder Bestellungen des Kunden durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Versendung des Leistungsgegenstands oder durch Erbringung der Leistung an. Enthält die schriftliche Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag (ergänzende Auftragsbestätigung), so gelten diese als vom Kunden genehmigt sofern dieser nicht binnen 3 Tagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung widerspricht.

3. PREISE

3.1. Preise: Alle von der Unternehmerin ausgezeichneten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist, in EURO (€) und gegenüber Kunden im Inland inklusive Umsatzsteuer. Bei Kunden aus dem EU-Raum verstehen sich die Preise exklusive Umsatzsteuer (innergemeinschaftliche Lieferung).

3.2. Nebenkosten: Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen, Versandkosten, Zoll und sonstige Leistungen. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich versandkostenfrei.

3.3. Kostenvoranschläge: Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Unternehmerin schriftlich erstellt und ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet sind. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags verpflichtet die Unternehmerin nicht zur Auftragsannahme.

3.4. Entgelt: Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unentgeltlich, sofern im Einzelfall nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.5. Kostenschätzung: Wird ein Kostenvoranschlag nicht als „verbindlich“ bezeichnet, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Termin: Sofern nichts anderes vereinbart wurde oder sich ein entsprechender Vermerk auf der Rechnung befindet, ist die Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung mit 3% Skonto zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist von 10 Tagen entfällt das Skonto und die Rechnung ist binnen weiterer 20 Tage netto zu begleichen.

4.2. Mahngebühr: Sofern der Kunde 30 Tage nach Rechnungserhalt  die Rechnung noch nicht bezahlt hat, stellt die Unternehmerin eine Mahngebühr in Höhe von 3,00 € in Rechnung. Diese erhöht sich ab dem 54. Tag auf 6,00 € und ab dem 68. Tag auf 9,00 €.

4.3. Verzugszinsen: Ab dem 54. Tag nach Rechnungserhalt besteht für den Kunden die verschuldensunabhängige Verpflichtung, jährliche Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu bezahlen; maßgeblich ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt.

4.4. Zahlungen: Die Unternehmerin ist berechtigt, unabhängig von der Widmung, die Zahlungen des Kunden zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

4.5. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Unternehmerin von ihren Lieferverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten oder entsprechende Vorauszahlungen und Sicherstellungen zu fordern. Zusätzlich sind die unter Pkt 4.2. angeführten Mahngebühren und die unter Punkt 4.3. angeführten Verzugszinsen zu entrichten.

4.6. Aufrechnungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, sofern die Forderungen nicht im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Dies gilt auch im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Unternehmerin.

5. LEISTUNGSGEGENSTAND

5.1. Leistung: Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem Angebot der Unternehmerin, dem Auftragsschreiben des Kunden oder den vorliegenden AGB. Nachträgliche Änderungen der Leistungsart und des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Besondere Eigenschaften der Ware gelten nur dann als zugesichert, wenn diese ausdrücklich schriftlich festgehalten worden sind.

5.2. Leistungsfrist: Leistungstermine und –fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Die Unternehmerin hat die Leistungen ansonsten in angemessener Frist zu erbringen. Verzögert sich die Leistungserbringung der Unternehmerin aufgrund von Umständen, die nicht in der Sphäre der Unternehmerin liegen, so wird die vereinbarte Leistungsfrist entsprechend verlängert bzw der Fertigstellungstermin entsprechend hinausgeschoben. Dies gilt auch bei Abänderungen oder Ergänzungen der ursprünglich vereinbarten Leistung.

5.3. Rechtzeitigkeit: Der Liefertermin ist von der Unternehmerin eingehalten, wenn die Ware das Werk rechtzeitig verlassen hat oder – bei Abholung durch den Kunden – die Lieferung versandbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird.

6. ÜBERGABE

6.1. Ort der Übergabe: Die Übergabe erfolgt grundsätzlich durch Versendung der Ware an den vom Kunden bekanntgegebenen Lieferort. Ist eine Übergabe durch Abholung gewünscht, muss diese ausdrücklich vereinbart werden.

6.2. Gefahrenübergang: Mit Absendung der Ware bzw mit Abgang der Lieferung aus dem Lager der Unternehmerin, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden über. Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe auf den Kunden über. Sollte der Kunde den beabsichtigten Übergabetermin nicht wahrnehmen oder die Übergabe unberechtigt verweigern, ist die Übergabe als am vorgesehenen Übergabetermin erfolgt anzusehen. In diesem Fall ist die Unternehmerin berechtigt, ein angemessenes Aufbewahrungsentgelt zu verrechnen.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1. Eigentumsvorbehalt: Die Unternehmerin behält sich das Eigentumsrecht an allen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Nebengebühren, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Bei laufendenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für Saldoforderungen der Unternehmerin. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

7.2. Weiterveräußerung: Vor der vollständigen Zahlung des Kaufpreises ist der Kunde zwar zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang unter Überbindung des bestehenden Eigentumsvorbehalts berechtigt, Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Kunden sind jedoch ausgeschlossen.

7.3. Forderungsabtretung: Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit dieses durch Veräußerung oder Verarbeitung der Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen an die Unternehmerin zahlungshalber ab. Auf Verlangen der Unternehmerin hat der Kunde seine Abnehmer zu benennen und rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern einzutragen und auf Lieferscheinen etc ersichtlich zu machen. Forderungen gegen die Unternehmerin dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung abgetreten werden.

8. UMTAUSCH DER WARE

Der Umtausch der von der Unternehmerin gelieferten Ware ist nicht möglich. Sofern schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, stellt die Unternehmerin eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Warenwerts in Rechnung.

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1. Mängelrüge: Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen drei Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen. Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Zurückbehaltung des Rechnungsbetrags oder Teile desselben.

9.2. Versteckte Mängel: Versteckte Mängel müssen unmittelbar nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Dies ist nur binnen einer Frist von 6 Monaten ab Übergabe möglich.

9.3. Gewährleistungsbehelfe: Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch der Leistung innerhalb angemessener Frist. Das Wahlrecht kommt der Unternehmerin zu. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so ist von der Unternehmerin eine angemessene Preisminderung zu gewähren. Ein Wandlungsrecht besteht nur bei unbehebbaren Mängeln. Kommt die Unternehmerin ihrer aus der Gewährleistung resultierenden Pflicht rechtzeitig nach, ist der Ersatz eines allfälligen Verspätungsschadens ausgeschlossen.

9.4. Beweislast: Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel der Ware bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Darüber hinaus hat der Kunde zu beweisen, zu welchem Zeitpunkt der Mangel festgestellt wurde und dass die Mängelrüge rechtszeitig erfolgt ist. § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen.

9.5. Ausschluss: Der Mangel darf nicht auf fehlerhafte, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Missachtung allfälliger Bedienungsvorschriften, Überbeanspruchung des Kaufgegenstandes oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sein, ansonsten eine Gewährleistung ausgeschlossen ist. Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktinformationen gegeben werden, sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen.

9.6. Erlöschen: Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne ausdrückliche Einwilligung der Unternehmerin, der Kunde selbst oder Dritte Änderungen an der gelieferten Sache vornehmen.

9.7. Garantie: Sofern die Unternehmerin ausdrücklich eine Garantie zugesagt hat, gilt diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Ware, insbesondere fachgerechter Installierung, Montage oder ordnungsgemäßer Pflege, Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Eine Garantie kann nur dann gewährt werden, wenn die Heizungsanlage laut ÖNORM H 5195-1 vom 01.05.2006 befüllt wurde.

10. SCHADENERSATZ

10.1. Haftung der Unternehmerin: Die Unternehmerin haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

10.2. Sonstige Schäden: Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen.

10.3. Verjährung: Schadenersatzforderungen verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

10.4. Regressansprüche: Regressansprüche gegen die Unternehmerin, die sich aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ergeben, sind ausgeschlossen.

10.5. Haftungsausschluss: Sofern der Kunde, die aus Pkt 9.7. dieser AGB normierte Pflicht verletzt, sind Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche der Unternehmerin ausgeschlossen.

10.6. Warnpflicht: Die Warnpflicht der Unternehmerin gemäß § 1168a ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

11.1. Rücktrittsrecht des Kunden: Bei Verzug der Unternehmerin mit der Vertragserfüllung ist der Kunde erst nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Verzug mit geringfügigen Teilleistungen berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag.

11.2. Rücktrittsrecht der Unternehmerin: Die Unternehmerin ist berechtigt sofort vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde bei einer Verpflichtung oder Obliegenheit (v.a. An-,Teil- oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen) in Verzug gerät oder Handlungen setzt, welche die Ausführung des Vertrags unmöglich machen oder erheblich behindern.

12. DATENSCHUTZ, ADRESSÄNDERUNG UND URHEBERRECHT

12.1. Daten: Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

12.2. Änderungen: Der Kunde ist verpflichtet, der Unternehmerin Änderungen seiner Wohn- und Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet wurde. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.

12.3. Muster: Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster und Kataloge im geistigen Eigentum der Unternehmerin.

13. RECHTSWAHL

Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss von nationalen und supranationalen Verweisungsnormen (IPRG, ROM-I-Verordnung). Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Erfüllungsort oder Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz der Unternehmerin. Die Unternehmerin ist daneben auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

14. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 05.05.2014